Tierleasing

Beim sogenannten Tierleasing kaufen Sie einem landwirtschaftlichen Betrieb ein Jungtier ab und tragen mit einer monatlichen Rate die Aufzucht- und Haltungskosten „Ihres“ Tieres auf dem Betrieb. Im Gegenzug erhalten Sie nach der Schlachtung das gesamte Tier in Form von Fleisch- und Wurstwaren.

Daneben gibt es noch weitere Varianten des Tierleasings. Möglich ist, dass auf eine monatliche Rate verzichtet und erst zum Zeitpunkt der Schlachtung nach einem vorher festgelegten Preis pro Kilogramm Schlachtgewicht abgerechnet wird. Wie das Beispiel des Kuhleasings in der Schweiz zeigt, kann das Modell auch für Milchprodukte genutzt werden. In diesem Fall wird das Tier nicht geschlachtet.


Rechtliche Hinweise

In der Praxis wird dieses Modell als Leasing bezeichnet. Dieser Ausdruck ist etwas irreführend, da Leasing eigentlich eine spezielle Form der Vermietung bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich beim sogenannten Tierleasing eher um eine Form der Lohnmast oder Pensionshaltung.


Typische ...

Beteiligungssummen

Die Höhe der Beteiligung unterscheidet sich von Fall zu Fall. Monatliche „Leasingraten“ um die 100 € sind aber nicht unüblich.

Gegenleistung Kund*innen bekommen das Fleisch ihres Tieres oder andere tierische Produkte als Gegenleistung.
Kosten Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen als Kund*in zum Teil im Zusammenhang mit dem Transport und der Schlachtung Ihres Tieres.

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