Genossenschaft
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich, sozial oder kulturell betätigen. In Deutschland ermöglicht die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) die Einbindung und Mitbestimmung vieler Menschen.
Sie können Mitglied in einer Genossenschaft werden und in Form von Geschäftsanteilen Kapital für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellen. Eine Besonderheit dieser Rechtsform ist das demokratische Grundprinzip. Das bedeutet, dass jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile i. d. R. eine Stimme besitzt.
Rechtliche Hinweise
Als Mitglied stellen Sie der Genossenschaft Eigenkapital zur Verfügung und sind somit Miteigentümer*in. Je nach Ausgestaltung können Sie dafür eine Dividende oder Rückvergütung, einen Rabatt oder gar keine Gegenleistung erhalten.
Genossenschaftsanteile können Sie kündigen. Die Frist dazu wird in der Satzung festgelegt.
Das Genossenschaftsmodell ermöglicht außerdem, dass Sie Ihrer Genossenschaft in Form von Mitgliederdarlehen relativ unkompliziert Fremdkapital bereitstellen.
Als Genossenschaftsmitglied unterliegen Sie möglicherweise einer Nachschusspflicht. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Insolvenz über Ihre Geschäftsanteile hinaus weiteres Kapital zur Verfügung stellen müssten. Häufig wird die Nachschusspflicht jedoch in der Satzung ausgeschlossen.
Typische ...
Beteiligungssummen | Die Höhe eines Geschäftsanteils wird in der Satzung der Genossenschaft festgelegt. In der Regel kann ein Vielfaches des Genossenschaftsanteils investiert werden. |
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Gegenleistung | Die Gegenleistung für Mitglieder wird in der Satzung der Genossenschaft geregelt bzw. bei der jährlichen Generalversammlung festgelegt. Es kann sich dabei um eine finanzielle Rendite, eine Rückvergütung abhängig vom getätigten Umsatz oder einen Rabatt handeln. Zum Teil wird auch keine Gegenleistung angeboten. |
Kosten | In der Satzung der Genossenschaft kann festgelegt sein, dass Sie neben der Zahlung der Geschäftsanteile auch ein Eintrittsgeld und/oder laufende Beiträge leisten müssen. |
Weitere Informationen
- Die Verbraucherzentrale stellt am Beispiel von Energiegenossenschaften vor wie Genossenschaften als gemeinschaftliches Finanzierungsmodell genutzt werden können.
- Der Artikel Die Genossenschaft als Form der Crowdfinanzierung informiert über die Nutzung des Genossenschaftsmodell zur Schwarmfinanzierung.
- Sogenannte Landkaufgenossenschaften kaufen mit den Geschäftsanteilen ihrer Mitglieder landwirtschaftliche Nutzflächen und sichern sie für eine ökologische Bewirtschaftung. In Deutschland sind die folgenden Genossenschaften aktiv: BioBoden Genossenschaft eG, Kulturland eG sowie Ökonauten eG (Fokus auf Region Berlin-Brandenburg).